Verpflichtender Hinweis auf Google Analytics

Der Herr Oberlehrer hat mich heute mit diesem Beitrag darauf Aufmerksam gemacht, dass die Verwendung von Google Analytics1 nur mit einem entsprechenden Datenschutzhinweis erlaubt ist.

  1. oder weiteren Tools zur statistischen Auswertung von Webseitenbesuchern, bei denen Daten gespeichert werden []

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4 Kommentare zu “Verpflichtender Hinweis auf Google Analytics”

  1. jaxxo (jaxxo):

    Verpflichtender Hinweis auf Google Analytics – http://tinyurl.com/4th739

  2. caschy:

    Alter Hut, oder? Also die Datenschutzklausel als solches…

  3. mk:

    ja? ok. mir war es neu. *schäm*

  4. Niels:

    Guck, ich kannte das, hab aber gar nicht an meinen eigenen Blog gedacht, danke Mk :-)

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