Verpflichtender Hinweis auf Google Analytics
Der Herr Oberlehrer hat mich heute mit diesem Beitrag darauf Aufmerksam gemacht, dass die Verwendung von Google Analytics1 nur mit einem entsprechenden Datenschutzhinweis erlaubt ist.
- oder weiteren Tools zur statistischen Auswertung von Webseitenbesuchern, bei denen Daten gespeichert werden [↩]
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10. Oktober 2008 um 13:34 Uhr
Verpflichtender Hinweis auf Google Analytics – http://tinyurl.com/4th739
10. Oktober 2008 um 15:00 Uhr
Alter Hut, oder? Also die Datenschutzklausel als solches…
10. Oktober 2008 um 15:02 Uhr
ja? ok. mir war es neu. *schäm*
10. Oktober 2008 um 18:17 Uhr
Guck, ich kannte das, hab aber gar nicht an meinen eigenen Blog gedacht, danke Mk :-)